Tel.: 03521 71 00 95

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Führerschein für Berufskraftfahrer

EU Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammmer.

http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv/index.html

1. Beschleunigte Grundqualifikation

140 Stunden Ausbildung in der Fahrschule und anschließend eine vergleichsweise kleine Prüfung von 90 Minuten bei der IHK.

Kraftfahrer, die Ihren Führerschein vor dem September 2008 (BUS), 2009 (LKW) abgelegt haben, müssen eine Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen und diese in den Führerschein eintragen lassen (Schlüsselnummer 95).

Sie können diese Weiterbildung bequem in fünf Einzeltermine von jeweils 7 Stunden absolvieren, so dass man nur einmal im Jahr zur Schulung kommen muss. Unse- re modulare Ausbildung hat sich in den letzten Jahren gut bewährt.

2. Grundqualifikation

keine Ausbildung vorgesehen aber eine 7,5 stündige Prüfung bei der IHK, dies teilt sich in 240 min Theorieprüfung und 210 min Praxisprüfung auf.

Lehrplan zur Modularen Weiterbildung nach BKrFQG: Qualifikation und Weiterbildung EU Berufskraftfahrer Es ist aus Kostengründen ratsam, den Termin mit dem Umtauschtermin des Führerscheins gleichzusetzen.

Beispiel: Fahrer Max Muster muß seinen Führerschein am 10.12.2013 verlängern lassen, kann aber bis 10.09.2014 ohne Weiterbildung fahren. Um seinen Pflichten nachzukommen, muss er sich also zwei Termine merken und auch zweimal zur Führerscheinstelle gehen. Dies würde sich dann aller 5 Jahre wiederholen. Es wäre also für Herrn Muster besser, seiner Weiterbildungspflicht bis zum 10.12.2013 nachzukommen, um beide Eintragungen zu diesem Termin zu veranlassen!

Wichtiger Hinweis:

Nutzen Sie JETZT die Möglichkeit der vorausschauenden Planung, um den behördlichen Anforderungen fristgerecht entsprechen zu können. Sie vermeiden damit unnötigen Zeitdruck und ggf. den Entzug des Führerscheines, verbunden mit Umsatzausfällen und Bußgeldern. Riskieren Sie nicht Ihre unternehmerische Zukunft.
Link zum Bussgeldkatalog Berufskraftfahrer- Qualifikations- Gesetz BKrFQG

Wir helfen Ihnen gern bei ihrer individuellen Planung.

Machen Sie am besten zeitnah einen Termin mit uns:
Rufen Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung unter 03521/710095 an!
Die Aus- und Weiterbildung ist förderungsfähig.
Unsere Maßnahmenummer für diese Aus- bzw Weiterbildungsmaßnahme : 079/23/2020

Weiterführende Links:
BAG Förderprogramme 

Modul 95 - BKrFQG

Lehrplan zur Modularen Weiterbildung nach BKrFQG:
Qualifikation und Weiterbildung EU Berufskraftfahrer

Zielgruppe: (Berufs-) Kraftfahrer* im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

Dauer: 35 Std. aufgeteilt auf 5 Module á 7 Std.

Hintergrund

Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die seit dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber der Füh- rerscheinklassen C1, C1E, C oder CE verpflichtend ist. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen. Die Anerkennung der Weiterbildungseinheiten (Module) setzt voraus, dass eine Einheit mindestens 7 Stunden umfasst.

Rechtliche Grundlagen

Mit dem ‚Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr‘, dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), wurden in Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt.

Inhalte

Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie den Nachweis der Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 gem. Anlage 1 BKrFQV.

  • Wer profitiert vom Sparen?
  • Wie Fahrwiderstände
  • Ausstattung und Auslegung des Fahrzeugs beeinflussen
  • Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege
  • Fahrzeugtechnik und Abgasnachbehandlungssysteme
  • Alternative Kraftstoffe und Antriebe
  • Praxistipps für eine wirtschaftliche Fahrweise
  • Die Eco-Regeln: So sind Sie besonders wirtschaftlich unterwegs
  • Gesetzliche Regelungen
    Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr
  • Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
  • Besondere Transporte
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Kontrolle der Fahrzeiten
  • Einweisung in die Bedienung digitaler Fahrtenschreiber
  • Das Gefahrenpotenzial in Ihrem Beruf
  • Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
  • Vermeiden von Gefahrensituationen
  • Brems- und Assistenzsysteme
  • Verhalten bei Not- und Zwischenfällen
  • Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs
  • Ihr Beitrag zu einem positiven Unternehmensbild
  • Die Qualität Ihrer Leistung im Arbeitsalltag
  • Gesundheitsbelastungen verringern, körperliche
  • Verfassung verbessern
  • Kriminalität und Schleusung vorbeugen
  • Gefahren durch unzureichend gesicherte Ladung
  • Gesetzliche Regelungen
  • Physikalische Kräfte
  • Fahrzeugaufbauten und Lastverteilung
  • Zurr- und Hilfsmittel für die
  • Ladungssicherung
  • Arten der Ladungssicherung
  • Berechnungen zur Ladungssicherung
  • Ladungssicherung: Spezialfälle
  • Voraussetzungen
    Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung pro Modul oder Gesamtbescheinigung der 35 Std. zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitstunden teilnehmen, erhält er keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Gültigkeit

Alle 5 Jahre erneuter Nachweis der kompletten Weiterbildung (35 Std.).

Kompetenz

Die Berufskraftfahrerschule AGK Mittelsachsen GmbH steht für die Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV. Wir legen besonderen Wert auf die ständige fachliche als auch methodisch-didaktische Weiterbildung unserer Trainer und eine praxisorientierte Ausrich- tung der Trainings.

Maximale Teilnehmeranzahl 25

Hinweise
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.

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