Diese Ausbildung kann gefördert werden.
Fördermöglichkeiten
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
(Klassen D1 eingeschlossen)
Mindestalter 24 Jahre
18 Jahre, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km bei erfolgreich absolvierter Berufsausbildung oder Grundqualifikation
20 Jahre, bei erfolgreich absolvierter Berufsausbildung oder Grundqualifikation
21 Jahre, nach erfolgter Grundqualifikation oder begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km nach beschleunigter Grundqualifikation
23 Jahre, die Klasse D nach beschleunigter Grundqualifikation
Voraussetzung: Führerschein Klasse B
Dann melden Sie sich bei uns unter: 03521 / 71 00 95, per Mail: info(at)agk24.com oder senden sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular.