Tel.: 03521 71 00 95

Previous slide
Next slide

LKW Führerschein

C

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitz- plätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
(Klassen C1 eingeschlossen)

Diese Führerscheinklasse kann mit der Führerscheinklasse CE gemeinsam erworben werden. Bei Interesse geben wir Ihnen gern nähere Informationen.

Mindestalter: 21 Jahre
(bei erfolgreich absolvierter Berufsausbildung oder Grundqualifikation- 18 Jahre)

Voraussetzung: Führerschein Klasse B

Diese Ausbildung kann gefördert werden. Zu den Fördermöglichkeiten

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung – nicht älter als ein Jahr
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2Jahre)
Theorieausbildung
  • 6 UE Grundstoff 
  • Klassenspezifischer Stoff
    Vorbesitz Kl.B 10 UE
    Vorbesitz Kl C1 4 UE
  • Vorprüfung in der Fahrschule am Computer

  • Theoretische Prüfung:
    37 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte  Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
Praxisausbildung
  • Grundausbildung mit Abfahrtskontrolle 6 UE
  • 10 Sonderfahrten ( 5 Überland, 2 Autobahn, 3 Beleuchtung)
  • bei Erweiterung von C1 nur 5 Sonderfahrten!
  • Bei Erweiterung von C1 3 Überlandfahrten, 1 Autobahn und eine Nachtfahrt
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation

CE

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 Kg.

Mindestalter: 21 Jahre
(bei erfolgreich absolvierter Berufsausbildung oder Grundqualifikation- 18 Jahre)

Voraussetzung: Führerschein Klassen B/C

Diese Ausbildung kann gefördert werden. Zu den Fördermöglichkeiten

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2Jahre)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung – nicht älter als ein Jahr
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
  • 6 UE Grundstoff
  • 4 UE klassenspezifisch
  • Vorprüfung in der Fahrschule am Computer
  • Theoretische Prüfung:
    30 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte

    (bei gem. Ausbildung muss Klasse C bestanden sein)

    Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

Praxisausbildung
  • Grundausbildung auf dem Übungsplatz Ausbildung im Straßenverkehr
  • 10 Sonderfahrten(5 Überland, 2 Autobahn, 3 Beleuchtung)
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
  • Praktische Prüfung:
    Dauer 85 min, aufgeteilt in 2 Grundfahraufgaben, Verbinden oder Trennen des Zuges und der Fahrt
    Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

C1

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Klasse B

Diese Ausbildung kann gefördert werden. Zu den Fördermöglichkeiten

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2Jahre)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung – nicht älter als ein Jahr
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
  • 6 UE Grundstoff
  • 4 UE klassenspezifisch
  • Vorprüfung in der Fahrschule am Computer
  • Theoretische Prüfung:
    30 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte
     

    Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

Praxisausbildung
  • Grundausbildung mit Abfahrtskontrolle
  • Ausbildung im Straßenverkehr
  • 3 Sonderfahrten ( 1 Überland, 1 Autobahn, 1 Beleuchtung)

  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation

  • Praktische Prüfung:
    Dauer 85 min, aufgeteilt in 2 Grundfahraufgaben, Verbinden oder Trennen des Zuges und der Fahrt
    Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

 

C1E

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg und Anhänger. Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 12000 kg nicht überschreiten.
Befristung der Fahrerlaubnis – bis zum vollendeten 50.Lebensjahr, danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutach- ten.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Klassen B/C1

Diese Ausbildung kann gefördert werden. Zu den Fördermöglichkeiten

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2Jahre)
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung

Keine Theoretische Ausbildung und -Prüfung vorgesehen

Praxisausbildung
  • Grundausbildung mit Verbinden und Trennen des Zuges
  • Ausbildung im Straßenverkehr
  • Bei Erweiterung von C1 – 5 Sonderfahrten ( 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Beleuchtung)
    Bei gem. Ausbildung C1 /C1E – insgesamt 8 Sonderfahrten
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation

     

  • Praktische Prüfung:
    Dauer 85 min, aufgeteilt in 2 Grundfahraufgaben, Verbinden oder Trennen des Zuges und der Fahrt Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
 
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner