Tel.: 03521 71 00 95

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PKW Führerschein

B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz). Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder Anhänger: Kompletter Zug zulässige Gesamtmasse ≤3,5t (Klassen AM, L eingeschlossen)

Mindestalter: 18 Jahre

Der Führerschein kann auch bereits ab 17 erworben werden mit der Klasse B17

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
  • Frühester empfohlener Beginn 17 1/2 Jahre
  • 12 Lektionen (bei Erweiterung 6 )
  • 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Vorprüfung in der Fahrschule am Computer

  • Theoretische Prüfung:
    30 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte  Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
  • Bei Erweiterung 20 Fragen – max. 6 Fehlerpunkte
Praxisausbildung
  • Grundausbildung im beruhigten Bereich
    Ausbildung im Straßenverkehr
  • 12 Sonderfahrten
    – 5 x Überland
    – 4 x Autobahn
    – 3 x Beleuchtungsfahrten
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation
  • Praktische Prüfung:
    Dauer 45 min, Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts – außerorts, 3 x Grundfahraufgaben Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

B197

Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78), die ab dem 01.04.2021 in Kraft tritt. Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen der Fahrerlaubnisklasse B. Schaltgetriebe.

Mindestalter: 18 Jahre

Der Führerschein kann auch bereits ab 17 erworben werden mit der Klasse B17

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
  • Frühester empfohlener Beginn 17 1/2 Jahre
  • 12 Lektionen (bei Erweiterung 6 )
  • 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Vorprüfung in der Fahrschule am Computer

  • Theoretische Prüfung:
    30 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte  Wiederholung frühestens nach 2 Wochen
  • Bei Erweiterung 20 Fragen – max. 6 Fehlerpunkte
Praxisausbildung
  • Grundausbildung im beruhigten Bereich
    Ausbildung im Straßenverkehr
  • 12 Sonderfahrten
    – 5 x Überland
    – 4 x Auto- bahn
    – 3 x Beleuchtungsfahrten
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation

  • Praktische Prüfung:
    Dauer 45 min, Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts – außerorts, 3 x Grundfahraufgaben Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

B17

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz). Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder Anhänger: Kompletter Zug zulässige Gesamtmasse ≤3,5t (Klassen AM, L eingeschlossen)

Mindestalter: 17 Jahre
Bis zum 18 Lebensjahr braucht man mindestens eine Begleitperson, die
– mindestens 30 Jahre alt ist
– mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzt -maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister hat.

Kopie Personalausweis und Führerschein der Begleitperson

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
  • Erste Hilfe Schulung
  • Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung
  • Frühester empfohlener Beginn
    16 1/2 Jahre
  • 12 Lektionen (bei Erweiterung 6 )
  • 2 Lektionen klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Vorprüfung in der Fahrschule am Computer

  • Theoretische Prüfung:

    30 Fragen – maximal 10 Fehlerpunkte (Ersterwerb)
    20 Fragen – maximal 6 Fehlerpunkte (Erweiterung)

    Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

Praxisausbildung
  • Grundausbildung im beruhigten Bereich
    Ausbildung im Straßenverkehr
  • 12 Sonderfahrten
    – 5 x Überland
    – 4 x Auto- bahn
    – 3 x Beleuchtungsfahrten
  • Prüfungsvorbereitung mit Prüfungssimulation

  • Praktische Prüfung:
    Dauer 45 min, Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts – außerorts, 3 x Grundfahraufgaben Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 bei BE 17
Voraussetzung: Führerschein Klassen B

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (2 Jahre gültig)
  • Personalausweis oder Reisepass
Theorieausbildung

keine theoretische Ausbildung und Prüfung

Praxisausbildung
  • Grundausbildung mit Rangierübungen, sowie Verbinden und Trennen des Zuges
  • Ausbildung im Straßenverkehr mit
    5 Sonderfahrten ( 3x Überland, 1x Autobahn,1x Beleuchtungsfahrten)
  • Prüfungsvorbereitung

  • Praktische Prüfung:
    Dauer 45 min, Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts und außerorts, eine Grundfahraufgabe Wiederholung frühestens nach 2 Wochen

B96

Mit Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse und maximaler Gesamtmasse der Kombination von 4250kg.

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 bei BE 17

Für die Antragsstellung
  • Führerscheinantrag
  • ein biometrisches Passfoto
  • Personalausweis
Theorieausbildung

150 Minuten theoretische Ausbildung keine theoretische Prüfung erforderlich

Praxisausbildung

270 Minuten praktische Ausbildung keine praktische Prüfung erforderlich

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